BankenService Kassel

Aktuelles

30.12.2011

Verkürzung der Ausführungsfristen im Zahlungsverkehr ab 2012

Die Payment Service Directive (PSD) im Detail

08.09.2011

Einladung zum 4. VR-Innovationstag der VR-Service-Direkt eG

"Prozesse verschlanken - die Produktionsbank als Dienstleister für den Vertrieb“

 

Zulassung neuer SEPA-Vordrucke zum 01.11.2010

Aktuelles vom: 15.10.2010

Einführung der 3 neuen SEPA-Vordrucke Belegschlüssel 06, 07 und 08

Im Rahmen der Überarbeitung der „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke (2009)“ *)  wurde der SEPA-Überweisungsvordruck nunmehr um entsprechende Zahlschein-/ Überweisungsvordruck-Varianten, Belegschlüssel (BS) 06, 07 und 08, ergänzt.

Zum 1. November 2010 erfolgte die Zulassung der 3 neuen SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordrucke  gemäß

  • Ziffer 3.1.5  SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordruck, neutral/Lotterie; Belegschlüssel 08
  • Ziffer 3.1.6 SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordruck, Referenz (mit prüfziffergesicherten Zuordnungsdaten); Belegschlüssel 07
  • Ziffer 3.1.7 SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordruck, Spende; Belegschlüssel 06

der Richtlinie.

(Bildquelle: ZKA)

Ein weiterer Schritt bei der Umsetzung zum einheitlichen EURO-Zahlungsverkehrsraum.

Im Rahmen der Überarbeitung der „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke“ ergaben sich u.a. noch folgende Änderungen:

  • Zahlscheine von ARD-Fernsehlotterie und Aktion Mensch-Lotterie enthalten nicht mehr den Belegschlüssel 19 für Spenden, da es sich nicht um fiskalisch gesondert zu behandelnde „Spendengelder“ handelt. Die Zuordnung der Überweisungs-/Zahlscheinvordrucke für Lotterien erfolgt jetzt zu Belegschlüssel 18 - der Belegschlüssel 19 ist künftig ausschließlich für Spenden vorgesehen.
  • Weiterhin entfällt auch der Vordruck „EU-Standardüberweisung“, Belegschlüssel 13.

Alle Änderungen wurden von uns bereits im Vorfeld berücksichtigt und einem umfangreichen Testverfahren unterzogen, so dass nur ausgereifte Verfahren zum Einsatz kommen und die neuen Vordrucke zum Einführungstermin sicher verwendet werden können.

Alle im Rechenzentrum Kassel notwendigen Umstellungen und Umprogrammierungen erfolgten dabei für unsere Kunden völlig kostenneutral. So profitieren Sie vom Zahlungsverkehrs-Knowhow des Bankenservice ohne eigene Investitionen tätigen zu müssen.

*)
- in Kraft getreten zum 01. Mai 2010, veröffentlicht vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA)
- die Mitteilungen des ZKA sind verfügbar unter: http://www.zka-online.de
- siehe auch BankenService - Aktuelles vom 15.02.2010

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