Verkürzung der Ausführungsfristen im Zahlungsverkehr ab 2012
Aktuelles vom: 30.12.2011
Aufgrund der Zahlungsdienste-Richtlinie (Payment Service Directive / PSD) verkürzen sich 2012 die Ausführungsfristen im Zahlungsverkehr.
Ab dem 01. Januar 2012 gilt die nächste Stufe der EU-Richtlinie, die den Zahlungsverkehr im europäischen Wirtschaftsraum vereinheitlichen und beschleunigen soll.
Wollen Sie wissen, was es mit „D“, „D+2“ und „CutOff“ auf sich hat und welche neuen Fristen für beleghafte Überweisungen gelten?
Der BankenService Kassel hat für Sie eine Übersicht entwickelt, welche diese Fragen beantwortet und die wichtigsten Fakten in komprimierter Form zusammenfasst.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen unsere Zusammenstellung gern kostenlos als PDF-Datei oder Powerpoint-Präsentation zur Verfügung.
Formlose Anforderung unter info@bankenservice-kassel.de genügt.
Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen sind wir Ihnen gern unter Tel. 0561-5064-2212 behilflich.
PS.: unser Angebot gilt selbstverständlich auch für Nichtkunden des BankenService.
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